Badeordnung

 

Im Interesse aller Badegäste wird angeordnet:

 

- Das Badebecken und –Badgelände sauber zu halten;

- Die Umkleidekabinen so zu verlassen, wie man sie anzutreffen wünscht;

- Die Einrichtungsgegenstände und Anlagen zu schonen;

- Das Badebecken nicht ohne Benutzung der Duschanlagen aufzusuchen;

- Den Betrieb von Kofferradio und das Fußballspielen auf der Liegewiese zu unterlassen;

- Keine Hunde mitzuführen;

- Den Anordnungen der Badeaufsicht (Aufsichtspersonal und der Wasserwacht) Folge zu leisten.

  Diese Personen sind weisungsberechtigt;

- Die Regenerations- und Reinigungsbereiche dürfen nicht betreten und beschwommen werden;

- Die Wasserrutsche darf nur unter Berücksichtigung der Hinweise benutzt werden.

 

Bei Nichteinhaltung der Badeordnung kann ein Besuchsverbot für das Naturbad ausgesprochen werden.

(Stand Juni 2023) 

 

Ergänzung zur Hausordnung des Naturbades Königstein


Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus und Badeordnung des Naturbades Königstein und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung (siehe DGfdB R 94.17) Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf,
die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen.


Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht wer- den. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.


§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad


(1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erforderlich.
(2) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen
(3) Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen
sind zu beachten.
(4) Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.
(5) Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz.
(6) Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur im to go Verkauf vorgesehenen, bzw. nur auf den Liegeplätzen oder den gekennzeichneten Flächen gestattet.
(7) Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.
(8) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
(9) Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder am Kassenautomaten schriftlich darauf aufmerksam gemacht.


§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen


(1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, den Sanitärräumen und dort wo das Händewaschen nicht möglich ist.
(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
(5) Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich ab. Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln (Duschgel, Shampoo etc.) ist verboten.
(6) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werden.


§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung


(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten bzw. an Engstellen Räumen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
(2) Dusch- und WC-Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden.
(3) Im Schwimmbecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
(4) In den Schwimmbecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Treppe.
(5) Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in einer Richtung genutzt werden. (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn)
(6) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(7) Die Spielplätze und Spielgeräte sowie der Kleinkindbereich bleiben aus hygienischen Gründen geschlossen. Eltern sind für die Einhaltung von der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.
(8) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.
(9) Vermeiden Sie an Engstellen (Beckenrändern, Verkehrswegen) enge Begegnungen und warten Sie gegebenenfalls, bis der Weg frei ist.
(10) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.

 


Juni 2023

 

gez. Oliver Berger
Geschäftsführer
Marktwerke Königstein GmbH
Oberer Markt 20 

92281 Königstein 

 


Informationen für unsere Badegäste !

 

Die wichtigste Information ist, dass Viren, wie z. B. die Grippe- und Corona-Viren, nach derzeitigem Wissensstand höchstwahrscheinlich nicht über das Badewasser übertragen werden. Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass  in Gewässern mit biologischer Wasseraufbereitung, aufgrund der fehlenden chemischen Desinfektion des Badewassers ein erhöhtes Risiko, für die menschliche Gesundheit durch Krankheits-erreger nicht ausgeschlossen werden kann


Die wichtigsten Maßnahmen zur individuellen Prävention einer Infektion mit Viren bestehen in einer Husten- und Nies-Etikette sowie einer gründlichen Handhygiene. Husten und Niesen Sie bitte möglichst immer in die Armbeuge und waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich. Duschen Sie bitte vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife.


Wir werden aus Vorsorgegründen unsere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen verstärken und insbesondere eine Wischdesinfektion von Handgriffen und Türklinken vornehmen. Falls sich die Ansteckungslage in unserer Gemeinde wieder ändern sollte, werden wir in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden weitere Maßnahmen ergreifen und Sie darüber informieren.


Weiterhin bitten wir Sie, folgende weitere Maßgaben zu beachten:


• Nutzen Sie die Handdesinfektionsgeräte im Eingangsbereich.
• Dusch- und WC-Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden.
• Auch im Schwimmbecken gibt es Zugangsbeschränkungen, beachten Sie bitte die Hinweise des Personals.
• Halten in allen Räumen die gebotenen Abstandsregeln ein, in engen Räumen warten Sie bitte, bis anwesende Personen sich entfernt haben.
• Verlassen Sie das Becken nach dem Schwimmen unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen.
• Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.

 

 


Hier erreichen Sie uns:

Marktwerke Königstein GmbH

Oberer Markt 20

92281 Königstein

 

Tel: 09665-9131-0

mail: info@marktwerke-koenigstein.de