Hygienekonzept für das Naturbad Königstein
(Stand 10.06.21)

Badstraße 1
92281 Königstein

 I.      Beckenwasseraufbereitung

 

Das Wasser in Bädern mit biologischer Aufbereitung enthält kein Desinfektionsmittel gemäß DIN 19643. Dort erfolgt die Verminderung der Konzentration eingebrachter Bakterien oder Viren durch natürliche Reinigungs- und Abbauprozesse sowie durch Filtration.

 

 

 

Deshalb müssen Badebenutzer durch Aushänge und Informationsblätter über das erhöhte Infektionsrisiko aufgeklärt werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass sich das Risiko mit Zunahme des Badebetriebs erhöht.

 

 

 

Lt. Umweltbundesamt (UBA) ist die Wahrscheinlichkeit, dass SARS- CoV-2 Viren über das Abwasser in Oberflächengewässern gelangen, gering. Dies gilt auch für Badegewässer.

 

 

 

Der Eintrag von Corona Viren in Badegewässer durch infizierte Personen wird als möglich, die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung (u. a. wegen der Verdünnung im Wasser), aber als äußerst gering eingeschätzt. Steigende Wassertemperaturen und erhöhte Sonneneinstrahlung im Sommer werden nach Einschätzung des UBA zu einer noch stärkeren Inaktivität möglicherweise in das Wasser eingetragener Viren führen.

 

 

 

II.        Kernpunkte des Hygienekonzeptes

 

Das Hygienekonzept beruht auf der Blockierung der Übertragungswege zwischen den einzelnen Badegästen und Mitarbeitern. Dies wird sowohl indirekt durch räumliche Maßnahmen als auch unmittelbar durch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen umgesetzt.  

 

Die 7 wesentlichen Bausteine sind:

 

  1. Information und Aufklärung der Badegäste
  2. Räumliches Konzept zur Vermeidung von Übertragungen
  3. Weitere Punkte zur Vermeidung von Übertragungen
  4. Handhygiene
  5. Reinigungs- und Desinfektionskonzept für Oberflächen
  6. Gastronomiebereich
  7. Arbeitsschutz

 

1.            Information und Aufklärung der Badegäste

 

Erweiterung der Hausordnung mit Aushang an der Kasse und Hinweis auf diese  durch das Sicherheitspersonal.

 

  • Allen Gästen mit Anzeichen einer Erkrankung (im Rahmen der aktuellen Pandemie) ist der Zutritt zum Naturbad verboten.
  • Im gesamten Badbereich gilt ein Mindestabstand von 1,5 m.
  • Beim Betreten des Naturbades und auf den Wegen von und zu den Sanitärräumen oder dem Kiosk ist eine Mundnasenbedeckung zu tragen.
  • Jeglicher Körperkontakt von nicht zusammengehörigen Personen im Sinne der geltenden Verordnungen ist zu unterlassen.
  • WC-und Sanitärbereiche dürfen nur von maximal 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Aufgrund der Abstandsregelung kann es zu Einschränkungen der Beckennutzung in Form von Zugangsbegrenzungen kommen.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Vor und nach der Benutzung des Sanitärbereiches sind die Hände gründlich zu waschen.
  • Die zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittelspender müssen besonders vor und nach dem Besuch der Sanitär- und Gastronomie-bereiche genutzt werden.
  • Es gelten die allgemeinen Pandemievorgaben der Behörden.
  • Bei Inanspruchnahme einer Erste-Hilfe-Leistung stimmen Sie aufgrund der Notwendigkeit automatisch einer Unterschreitung des Mindest-abstandes von 1,5m durch unsere Mitarbeiter zu.
  • Es ist in die Armbeuge zu husten und zu niesen.
  • Gründlich duschen vor dem Baden.
  • Zusätzlich werden im Eingangs-und Badebereich Hinweisschilder mit der Aufforderung zum Einhalten des Sicherheitsabstandes angebracht.
  • Jeder Besucher hat sich beim Betreten des Bades, zwecks Kontaktnachverfolgung im Falle einer Infektion mit dem Sars Cov 2 Virus, mit vollständigem Namen, Adresse sowie einer gültigen Telefonnr., o. einer gültigen E-mail Adresse zu registrieren. Dies kann entweder über die ausgelegten Formulare, oder digital über die LUCA-App erfolgen.

 

2.              Räumliches Konzept zur Vermeidung von Übertragungen

 

Für die Berechnung der maximalen Anzahl an Badegästen gibt es 2 Berechnungs-methoden:

 

 

 

1.           Berechnung der maximalen Besucherzahl nach der Liegefläche

 

 

 

Formel:        Freie Liegefläche in m²

 

                    15 m² (pro Person) = maximale Besucheranzahl (Liegefläche)

 

                    8.000 m² freie Liegefläche

 

                    15 m² (pro Person)                    = 533 ~ max. Besucher (Nennbelastung)

 

 

 

2.           Berechnung der maximalen Besucherzahl nach der Beckengröße

 

 

 

Formel:        Wasserfläche in m² Nichtschwimmerbereich 

 

                              2,7 m² (pro Person)                   = max. Besucher

 

Formel         Wasserfläche in m² Schwimmerbereich

 

                              4,5 m² (pro Person)                   = max. Besucher

 

                    590 m² Nichtschwimmerbereich

 

                              2,7 m² (pro Person)                   = 218 ~max. Besucher
                    800 m² Schwimmerbereich                            +

 

                              4,5 m² (pro Person)                   = 178 ~max. Besucher

 

                    Nennbelastung (218 +178)                   = 396 Besucher

 

 

 

Formel für die Berechnung der maximalen Besucherzahl (Liegefläche + Wasserfläche) pro Tag. Für die Berechnung der maximalen Besucherzahl wird das KLEINERE Ergebnis aus der Berechnung 1 und 2 herangezogen.

 

 

 

Somit ergibt sich eine maximal festgelegte Besucherzahl von: 

 

 

 

                    Nennbelastung x 0,75 x 3                      = max. Besucher

 

                              396 x 0,75 x 3                            = 891 max. Besucher pro Tag

 

 

 

Erläuterungen zu den Faktoren der Berechnung nach Beckenfläche: 

 

 

 

·        Faktor 0,75 zur Reduzierung der maximal zulässigen Personenzahl im Becken aufgrund der Pandemie von 75% gegenüber der Nennbelastung

 

·        Faktor 3 ausgehend davon, dass sich immer ca. 1/3 der Besucher im Becken befindet

 

 

3.            Weitere Punkte zur Vermeidung von Übertragungen:

 

 

Kartenverkauf / Tickets:

 

 ·                     Es werden nur 800 Tageskarten (Einzel- und Familienteckets) verkauft. Dadurch ist gewährleistet, dass die maximale Besucherzahl nicht überschritten wird. Diese Karten sind für alle am Kassenautomaten und nach Registrierung auch im Internet  erhältlich. Mit der am Kassenautomat, oder der im Internet erworbenen Karte, hat der Badegast an dem jeweiligen Öffnungstag uneingeschränkten Zugang (Eingangsscanner) zum Naturbad. Ist das Bad witterungsbedingt geschlossen, ist kein Zugang erlaubt. 

 

·                     Es wird nur eine begrenzte Anzahl an Karten verkauft.      

 

·                     Für Schwerbehinderte mit min. 50 % Behinderung wird ein Rabatt von 50% auf den Kartenpreis gewährt. Bei  entsprechenden Kennzeichen auf dem Behindertenausweis ist eine Begleitperson kostenfrei. Diese muss sich aber registrieren lassen. 

 

·                     Um den Kartenverkauf zu entzerren, sollen die Karten nach Möglichkeit online gekauft werden.

 

 

 

Ablauf bei Eintritt in das Bad

 

  • Jeder Badegast hat beim Eintritt in das Bad eine Registrierung mit seinem Namen und einer Eindeutigen Erreichbarkeit (Telefonr. und oder Adresse), sowie die Anzahl der zu seinem Hausstand gehörenden Personen zu hinterlegen. Alternativ eine Registrierung über die Luca App (www.luca-app.de) möglich. Hierzu Bitten wir einfach den an dem Kassenautomat angebrachten QR-Code mit der auf Ihrem Smartphone befindlichen Luca-app abscannen.
  • Die Anzahl der Besucher wird durch das Scannen der Karte am Drehkreuz erfasst. Dadurch kann nachgewiesen werden, welche registrierte Karte an einem bestimmten Tag das Bad besucht hat.

 

  • Abstandsmarkierung in Wartebereichen sowohl vor als auch im Bad müssen von den wartenden Badegästen eingehalten werden.
  • Soweit möglich bleiben alle Türen, die nicht aus Gründen der Privatsphäre verschließbar sein müssen, dauerhaft geöffnet.
  • Soweit möglich werden Bahnen im Becken gezogen, um Sportschwimmern ein störungsfreies Schwimmen zu ermöglichen.
  • Becken, an denen mehrere Zugänge verfügbar sind, werden als Einbahnstraßen gekennzeichnet, um Begegnungen auf Treppen und Leitern zu vermeiden.
  • Die Holzsitzbänke am Beckenrand werden nicht aufgestellt. Es werden Sitzmöglichkeiten (Plastikstühle aus dem Gastronomiebereich) durch das Badpersonal zugeteilt und nach jedem Gast durch das Badpersonal desinfiziert.
  • Der Schutz der Mitarbeiter erfolgt durch entsprechende Trennvorrichtungen.
  • Gestalterische Maßnahmen zur Sicherung der Abstandsregelung in Form von Linien und Wegführung werden geschaffen
  • Die Duschkabinen dürfen nur von jeweils einer Person benutzt werden.
  • Umkleidekabinen dürfen nur von einer Person benutzt werden.
  • Die kalten Duschen im Außenbereich können benutzt werden um sich vor dem Baden abzuduschen. Der Abstand von mindestens 1,5 m muss einhalten werden. Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln (Duschgel, Shampoo etc.) in den Aussenduschen ist verboten.
  • Jeder Badegast ist angehalten, nach dem Benutzungsvorgang die Toilettenbrille mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zu reinigen.

 

 

 

4.            Handhygiene

 

Für Besucher

 

Hinweis: Bis die bestellten Desinfektionsmittelspender eintreffen, werden Flaschen mit Pumpaufsätzen zur Verfügung gestellt.

 

 

 

  • Seifenspender an jedem Waschbecken
  • Desinfektionsmittelspender an den strategisch wichtigen Punkten.
  • Die Besucher werden gebeten, sich beim Betreten die Hände zu desinfizieren
  • Gleiches gilt für den Zugang zum

®    Sanitätsraum

 

®    Zugang zum Sanitärbereich

 

®    und für den Übergang zum Gastronomiebereich

 

 

 

Für Mitarbeiter:

  • Alle Mitarbeiter wurden unterwiesen, dass sie auch untereinander besonders in Pausen den Sicherheitsabstand einhalten müssen.
  • Seife ist an allen Waschbecken vorhanden.
  • Handdesinfektion in Flaschen ist jederzeit zugänglich für alle Mitarbeiter an den strategisch wichtigen Punkten wie Schwimmmeisterraum und Kasse verfügbar.
  • Rückfettende Pflegecreme im Rahmen des Hautschutzplanes steht zur Nutzung bereit

 

5.         Reinigungs- und Desinfektionskonzept für Oberflächen

 

Produktauswahl:

 

Alle eingesetzten Desinfektionsprodukte sind begrenzt viruzid und werden entsprechend Herstellervorgabe und Prüfung dosiert oder wurden entsprechend der Vorgaben des „European Centre for Disease Prevention and Control“ (ECDC) zur Reinigung und Desinfektion im öffentlichen Bereich so dosiert wie für den Pandemiefall gefordert z. Bsp.

 

  • ·        „Benzalkoniumchloride“ mit 0,05% bezogen auf die entstehende Anwendungskonzentration, welche mit 10 Minuten als wirksame Einwirkzeit belegt ist. 
  •  

Reinigungsabläufe

 

Dieser Bereich wird fremd vergeben. Grundlage ist das Angebot der Firma „Die Saubermacher“.

 

·        Tägliche Reinigung und Desinfektion aller Böden (gefliest oder beschichtet) und Oberflächen im gesamten Bad inklusive aller Oberflächen auf dem Spielplatz, die nicht aus Holz sind.

 

·        Der Reinigungs- und Desinfektionszyklus ist dynamisch. Je nach Besucherzahl erfolgt die Reinigung und Desinfektion der gefährdeten Kontaktflächen bis zu 4 x täglich.

 

·        Im Zuge der Kontroll- und Desinfektionsrunde werden alle Papier-, Seifen- und Desinfektionsmittelspender aufgefüllt und eventuelle Schäden an die zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.

 

Diese Kontrollrunde wird in einer Liste zur Dokumentation der Durchführung eingetragen und von der ausführenden Person unterschrieben (siehe Anhang)

 

Zur Sicherstellung der Dosierung werden folgende Hilfsmittel verwendet:

 

·        Dosiermischer

 

·        Konzentratflaschen mit Dosierkopf

 

Mitarbeiterbereiche: 

 

·        Schnelldesinfektion an jedem Sitz und Aufenthaltsplatz. Dieser ist nach Verlassen oder bei Personenwechsel in allen Kontaktbereichen (unter besonderem Augenmerk auf Tischoberflächen und Armlehnen) mit einer Scheuerdesinfektion zu reinigen.

 

·        Genutzte Sitz- und Kontaktflächen sind nach jeder Benutzung zu desinfizieren.

 

·        Das Telefon wird nur von einer Person genutzt und bei Übergabe der Zuständigkeit an einen Kollegen mit einer Wischdesinfektion gesäubert.

 

 

 

6.            Gastronomiebereich:

 

Hinweis: Die speziellen Regelungen für die Gastronomie müssen im Detail auf Grundlage der Vorgaben der DEHOGA umgesetzt werden, diese bieten für den gesamten Gastronomischen Bereich Detailvorgaben.

 

Folgend nur die allgemeine Grundsatzentscheidung:

 

a)               Wird geöffnet mit speziellem Konzept und Hygienemaßnahmen, wie z Bsp.:

 

·        Speisen und Getränke werden überwiegend to go verkauft.

 

·        Der Gast muss bei der Abholung und der Bestellung eine Mundnasebedeckung FFP 2 Maske tragen.

 

·        Es gibt max. 8 Tische, die jeweils max von 3 Personen genutzt werden können, um Speisen zu verzehren.

 

·        Nach jedem Gast wird der Tisch desinfiziert.

 

·        Markierungen und Hinweisschilder zur Sicherstellung des Sicherheitsabstandes. 

 

·        Menschenansammlungen durch wartende Personen werden vermieden. Gegebenenfalls werden die Essen zur Abholung ausgerufen.

 

·        Desinfektionsmittelspender im Gastronomiebereich.  

 

 

 

 

 

7.            Arbeitsschutz:

 

Für den Umgang mit den Reinigungs- und Desinfektionsmitteln gilt die allgemeine Unterweisung laut Gefahrstoffverordnung. Entsprechende Schutzausrüstung (wie Schutzhandschuhe und Schutzbrille) wird gestellt.

 

Alle Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter werden am Lagerort der entsprechenden Produkte ausgehängt.

 

 


 

 

III.        Unterweisung des Personals:

 

Alle Mitarbeiter werden nach der Freigabe über dieses Hygienekonzept informiert und es wird im Mitarbeiterbereich ausgelegt. Jeder Mitarbeiter bestätigt die zur Kenntnisnahme schriftlich.

 

Grundlage und Quellenangaben:

 

 

  • Pandemieplan der deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen und Ergänzungen https://www.baederportal.com/fileadmin/user_upload/News/DGfdB-Pandemieplan-Baeder-Stand_2_Juni_2020.pdf
  • Empfehlungen des Umwelt Bundes Amtes zu „Hygienischen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm – und Badeteichanlagen)
    https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/schwimmen-baden/kleinbadeteiche
  • Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus
  • Bayerische Infektionsschutzgesetz
     https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSG/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
  • DEHOGA Empfehlungen
    www.dehoga-bayern.de/coronavirus/wiederhochfahren/
     
     
     

 

 

 

 

10.06.2021                       gez. Oliver Berger
                                        Geschäftsführer
                                        Marktwerke Königsein GmbH 
                                        
__________________________________

 

Datum, Unterschrift, Stempel

 

 

 

 

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